Das Europaparlament hat entschieden, dass unverlangte Werbebotschaften per E-Mail, SMS, FAX ("Spaming") oder durch Anrufe ("Telefon-Marketing") ohne die vorherige Zustimmung des Empfängers ("Opt-in-Regel") verboten sind. Bei Zuwiderhandlung werden wir den/die Verursacher auf Unterlassung
in Anspruch nehmen.